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Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn die Kundin/der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Kundin/des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kundin/des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
- “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Daten auf CD, Fachabzüge usw.).
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
II. Urheberrecht
- Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei der Fotografin.
- Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch der Auftraggeberin/des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
- Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
- Die Auftraggeberin/der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
- Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch), ist die Fotografin, als Urheberin des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
- Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an die Auftraggeberin/den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
- Die Fotografin trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.
- Die Fotografin darf die Lichtbilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z. B. für Webseite, Ausstellungen, Messen, Soziale Medien wie Facebook, Instagram und Pinterest etc.).
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
- Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Fotografin anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
- Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
- Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent fällig.
- Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen der Fotografin.
- Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
- Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin von diesem Vertrag zurück, so gelten folgende Stornierungsbedingungen: Bei einer Stornierung bis zu sechs Monate vor der geplanten Hochzeit bzw. dem gebuchten Datum wird die getätigte Anzahlung in Höhe von 20 Prozent zurück erstattet. Wird der Auftrag weniger als sechs Monate bis zum gebuchten Datum storniert, wird die Anzahlung einbehalten.
IV. Haftung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die ihr oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
- Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr der Auftraggeberin/des Auftraggebers.
V. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten der Auftraggeberin/des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.VI. Bildbearbeitung
- Die Auftraggeberin/der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass ihre/seine Lichtbilder in einem ähnlichem Stil bearbeitet werden.
- Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung sowie das Erstellen von Collagen durch die Auftraggeberin/ den Auftraggeber oder eines Dritten ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
- Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbildern der Fotografin im Internet elektronische Verknüpfungen (Markierungen, Verlinkungen der Social Media Profile) so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
VII. Lieferzeiten und Reklamationen
- Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen drei Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von sechs bis acht Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von sieben Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
- Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.
VIII. Pflichten des Auftraggebers
- Die Auftraggeberin/ der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Kontakte von Ansprechpartnern, Sonderwünsche etc.).
- Die Auftraggeberin/ der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografieverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten der Fotografin zählen als Arbeitszeit.
- Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeberin/ desAuftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
- Die Auftraggeberin/ der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.